The Fort Worth Press - Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten

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Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten
Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten

Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten

Ein Rückblick zeichnet den Kampf um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von einem 114-tägigen Streik 1956 bis zu den Arbeitsniederlegungen gegen Kürzungen im Jahr 1996 nach.

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Vor 70 Jahren erkämpft, vor 30 Jahren per Ausstand verteidigt: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Errungenschaft der arbeitenden Klasse Am 24. Oktober 1956 begann der längste Streik in der Geschichte der Bundesrepublik. Er dauerte 114 Tage. Auf dem Höhepunkt streikten 34.000 Beschäftigte in 38 Betrieben des Schiff- und Maschinenbaus in Schleswig-Holstein. Im Februar 1957 wurde die vollumfängliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tariflich durchgesetzt. Zuvor hatten die Arbeiter in den ersten drei Krankheitstagen gar keinen und danach nicht den vollen Lohn bekommen. Die 100prozentige Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag war eine große Errungenschaft für die Arbeiterklasse. Zumal der Streik auch bewirkte, dass die zunächst tarifliche Regelung unter der Großen Koalition von SPD und CDU 1969 zum Gesetz wurde und damit für alle Beschäftigten in allen Branchen galt. 1996 weichte die Regierung Kohl (CDU und FDP) das Gesetz auf – bis Streiks ihren Willen brachen.

Im Kapitalismus ist kein Arbeitsrecht sicher. 1993 geriet das BRD-Kapital, nachdem es sich das Volksvermögen der DDR einverleibt hatte, in eine Rezession. Deren Kosten wurden damals wie heute auf die arbeitende Bevölkerung abgewälzt: Die Sorge um den Arbeitsplatz münzte man in Standortpropaganda für Sozialabbau um. »Wir geben über 600 Millionen Mark im Jahr für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. Das ist eindeutig zu hoch«, befand etwa Daimler-Personaler Manfred Gentz. »Völlig unzureichend« erschien ihm die Kapitalrendite. Kohl und Konsorten kappten wie geheißen die Lohnfortzahlung: Statt 100 sollten Beschäftigte nur noch 80 Prozent erhalten. Weitere Streiche: Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten, Zeitverträge über 24 statt über 18 Monate, höheres Renteneintrittsalter sowie höhere Zuzahlungen bei Medikamenten …

Spitze zu zögerlich Die Angriffe provozierten enormen Unmut unter Lohnabhängigen und zwangen die Gewerkschaften förmlich zu Protesten. Mehr als 350.000 Menschen demonstrierten am 15. Juni 1996 in Bonn gegen die Gesetzesvorhaben. Kämpferische Betriebsräte, Vertrauensleute und Gewerkschaftsgliederungen forderten einen Generalstreik. Der Druck veranlasste die DGB-Gewerkschaften zu einer Schaltkonferenz: Beraten wurde, ob am 27. Juni 1996, dem Tag der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes, eine »flächendeckende, betriebliche und öffentlich erkennbare gemeinsame Aktion der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer« erforderlich wäre.

Das geflügelte Wort »Generalstreik« wurde bewusst vermieden. Die Gewerkschaftsspitze entschied, nicht für »betriebliche Aktionen« zu mobilisieren. »Wir streiken nicht gegen ein demokratisches Parlament und eine gewählte Regierung«, hatte Klaus Zwickel, damals Vorsitzender der Industriegewerkschaft Metall (IGM), kurz zuvor erklärt. Es blieb bei Protestdemonstrationen: 200.000 Menschen folgten dem Aufruf anlässlich der Lesungen, nur noch 100.000 jenem anlässlich der Verabschiedung der Gesetze am 7. September 1996. Erkämpft wurden damit nicht einmal Korrekturen. Die Zurückhaltung der Gewerkschaften ermutigte den Metallarbeitgeberverband, das Ignorieren der weiterhin tariflich vereinbarten vollumfänglichen Lohnfortzahlung zu empfehlen. »Jetzt geht’s erst richtig los«, frohlockte BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel in Erwartung weiterer Reformen im Sinne seiner Klasse. Als erster Konzern beschränkte Daimler die Lohnfortzahlung wie empfohlen auf 80 Prozent. Das Kapitalistenblatt FAZ war begeistert: »Daimler ist als Lehrmaterial geeignet, wie man sich sozialpolitischen Konflikten stellt, statt sich leisetreterisch ins Abseits zu begeben.«

Die Bosse hatten sich allerdings gründlich verkalkuliert. Denn den eindeutigen Verstoß gegen die tarifliche Friedenspflicht quittierten die Beschäftigten mit wilden Streiks. Am 27. September legten 4.000 Beschäftigte im Daimler-Werk Bremen die Arbeit nieder. Wenig später: Ein zweitägiger kompletter Produktionsstopp bei Opel Bochum. Auch in der Stahlindustrie und anderen Betrieben ereignete sich wilden Streiks. »Ich habe die Arbeiter selten so wütend erlebt. Wir hatten alle Hände voll zu tun, die Sache in den Griff zu bekommen«, so Hanne Petersen, Betriebsrätin von Danfoss in Flensburg. Dort seien an nur einem Tag 35 Beschäftigte in die IGM eingetreten. Bundesweit strömten Arbeiter in die Gewerkschaft. Der Konzernbetriebsratschef der Hoechst AG, Arnold Weber, hielt seine Kolleginnen und Kollegen für konservativ und wunderte sich darüber, dass da »Leute waren, die haben tatsächlich nach Generalstreik gerufen«. Der Gesamtbetriebsrat von Daimler reagierte auf die spontanen Ausstände mit einem Aufruf für einen eintägigen Streik aller 220.000 Daimler-Beschäftigten am 1. Oktober. Die IGM-Führung schloss sich an und mobilisierte für einen branchenweiten Protesttag. 150.000 Beschäftigte sollen sich beteiligt haben. Bei Daimler wurden 5.000 Fahrzeuge nicht gefertigt; der Konzern verbuchte ein Minus von 220 Millionen DM. Ein weiterer Protesttag folgte am 24. Oktober: Rund 400.000 Metaller und Stahlarbeiter legten gegen die Kürzung der Lohnfortzahlung die Arbeit nieder. »Wutaufstand« titelte Bild. Helmut Kohl sah sich gezwungen, auf Distanz zu seinen Auftraggebern zu gehen: »Wir sind der Meinung, dass nicht in bestehende Tarifverträge eingegriffen werden darf.« Einer seiner Berater trumpfte auf: »Die sagen, sie vollziehen Regierungspolitik. Tatsächlich betreiben sie nackte Interessenpolitik.«

Als erster Bezirk verhandelte die IGM Baden-Württemberg unter dem Eindruck der Streikwelle eine neue tarifliche Regelung. Unter den Mitgliedern war das Misstrauen in die Verhandlungsführung groß. Mit Resolutionen und Unterschriftensammlungen wurde Druck gegen Abstriche jedweder Art gemacht. Das Ergebnis enttäuschte: Zwar wurde unabhängig von der neuen gesetzlichen Regelung die volle Lohnfortzahlung auf bis zu sechs Wochen Krankheit festgeschrieben, doch wurden unter anderem Überstundenzuschläge nicht mehr angerechnet. Das war unter dem damaligen Kräfteverhältnis ein unnötiges Zugeständnis der IGM-Verhandlungsführung. 30 Jahre später, im Mai 2026, erinnerte der Metallertreff Stuttgart an die Streikwelle. Unmittelbar nach der Ankündigung des Vorstands, die Lohnfortzahlung zu kappen, seien Vertrauensleute ins Betriebsratsbüro gekommen, schilderte Tom Adler, ehedem Betriebsrat, heute bei Die Linke. Sie seien nicht bereit gewesen, die Reaktion der IGM abzuwarten. Ihnen verdanke man die spontanen Arbeitsniederlegungen. Sieben Tage später hat es ein Spitzengespräch zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung gegeben, das mit einem vollen Sieg und der Beibehaltung der vollen Lohnfortzahlung endete. Christa Hourani, ehemalige Daimlerin und führende Aktivistin im Metallertreff, erzählte, dass es in ihrer Zeit im Konzern der einzige Streik gewesen sei, an dem sich auch Angestellte aus dem Bürohochhaus »in Massen« beteiligt hätten.

Damals sei die Belegschaft kampferprobt gewesen, erinnerte sich Adler. In einem Interview mit dem Gasparitsch Blättle fasste er die Streikerfahrung zusammen: »Das waren dann wichtige Erfahrungen: nämlich, dass Menschen, die sonst einfach ihren Job machen, ihren normalen Alltag bewältigen und sich vielleicht auch gar nicht weiter mit Politik beschäftigen, in Bewegung kommen, dass dann die Herzen und der Verstand so was von weit und in einem atemberaubenden Tempo aufgehen, Mut entsteht und Debatten möglich werden, bei denen sie vorher nur abgewunken hätten. Das war wirklich unglaublich.« Mit dem Angriff auf die Lohnfortzahlung hatten sich die Bosse und ihre Regierung die Finger verbrannt. In einer Prüfung der Bundesregierung, Tarifverträge im öffentlichen Dienst zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu kündigen, kam man zu dem Schluss: »Unterbleibt eine Tarifvertragskündigung, ist dies ein negatives Beispiel für private Arbeitgeber. Wird dagegen gekündigt, weitet sich die Arbeitskampfszene aus.« Die Furcht vor letzterer überwog: Bund, Länder und Kommunen verzichteten auf die Kündigung.

1998 nahm die »rot-grüne« Regierung unter Gerhard Schröder (SPD) die Gesetzesänderung von Kohl zurück. Seitdem ist die 100prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder geltendes Recht. Das zeigt: Auch Gesetzesverschlechterung ist nicht in Stein gemeißelt. Die Lehre für den Kampf gegen den aktuellen Sozial- und Jobkahlschlag lautet: »Ohne Streik wird sich nichts verändern.« Zu Recht war dies die meistgerufene Parole bei der Gewerkschaftsdemo am 26. September 2026 in Stuttgart. Eine Resolution der Vertrauensleute von Mercedes Untertürkheim vom Juni 2026 beugt dem Fall vor, dass die Gewerkschaftsspitzen sich zieren: »Dann machen wir das selbst.«

T.Harrison--TFWP