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Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die nächste Runde: Das Landgericht Bonn muss noch einmal prüfen, ob der Hamburger Bankier Christian Olearius 40 Millionen Euro an mutmaßlichen Gewinnen aus solchen Geschäften zurückzahlen muss. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es geht aber nur noch um Geld, strafrechtlich verantworten muss sich Olearius nicht. (Az. 1 StR 97/25)
Denn das Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank wegen Steuerbetrugs-Vorwürfen war bereits im Juni 2024 eingestellt worden. Der inzwischen 83 Jahre alte Olearius gilt aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig. Die Einstellung dieses Verfahrens war rechtens, wie der BGH nun bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft Köln geht davon aus, dass Olearius mit Cum-Ex-Geschäften mehr als 40 Millionen Euro Gewinn machte. Diesen Betrag will sie einziehen lassen. Darum beantragte sie in Bonn ein sogenanntes Einziehungsverfahren, um herauszufinden, ob er womöglich zahlen muss - was das Landgericht aber ablehnte.
Dabei machte es einen Fehler, wie der BGH nun feststellte. Denn dies nicht zu prüfen, habe das Landgericht gar nicht entscheiden können. Der BGH hob das Bonner Urteil darum teilweise auf. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss nun über die Einziehung verhandeln - die "einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung", wie der Vorsitzende Richter Markus Jäger sagte.
Bei diesem Verfahren muss Olearius selbst nicht anwesend sein, weshalb sein Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt. Die bisher erhobenen Beweise können verwertet werden.
"Jetzt geht es ums Geld", drückte es der Bundesanwalt am BGH, Michael Greven, aus. Die Bundesanwaltschaft vertritt am BGH die Anklage. Greven sprach von einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft. "Wie dann natürlich das Landgericht Bonn im zweiten Durchgang entscheiden wird, ist völlig offen", sagte er.
Olearius' Verteidiger Peter Gauweiler und Rudolf Hübner betonten in einer Erklärung, dass das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt ist. "Dies bedeutet, dass Herr Dr. Olearius bezüglich der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Köln als unschuldig gilt", teilten sie mit. Im Einziehungsverfahren werde die andere Strafkammer feststellen, "dass Herr Dr. Olearius hinsichtlich der in Rede stehenden Zahlungen bereits ein Mehrfaches an den Fiskus geleistet hat".
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Der Staat wurde um Milliarden geprellt. Mit dem Verschieben von Aktien wurden die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter.
Auch um Olearius ging es am BGH schon einmal, vor knapp drei Jahren, und zwar um Tagebuchzitate des Bankiers. Der BGH entschied damals, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus den Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Olearius wandte sich gegen die BGH-Entscheidung zu den Zitaten später an das Bundesverfassungsgericht, hatte dort aber mit seiner Beschwerde keinen Erfolg.
J.P.Cortez--TFWP