The Fort Worth Press - ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

USD -
AED 3.672503
AFN 65.000126
ALL 80.977186
AMD 362.829848
ANG 1.790365
AOA 917.999953
ARS 1524.911695
AUD 1.435276
AWG 1.8
AZN 1.702631
BAM 1.722428
BBD 2.015086
BDT 123.012972
BGN 1.683441
BHD 0.377194
BIF 2999.951563
BMD 1
BND 1.277405
BOB 12.040458
BRL 5.205619
BSD 1.000454
BTN 95.892522
BWP 14.09417
BYN 3.010995
BYR 19600
BZD 2.012171
CAD 1.41849
CDF 2310.00018
CHF 0.834735
CLF 0.024674
CLP 974.269942
CNY 6.70335
CNH 6.707185
COP 3335.5
CRC 456.985341
CUC 1
CUP 24.01166
CVE 97.107857
CZK 21.52835
DJF 178.16097
DKK 6.58393
DOP 59.48895
DZD 133.783977
EGP 51.996599
ERN 15
ETB 163.421342
EUR 0.88072
FJD 2.243701
FKP 0.756991
GBP 0.752635
GEL 2.60496
GGP 0.756991
GHS 11.710208
GIP 0.756991
GMD 73.50592
GNF 8798.844552
GTQ 7.643396
GYD 209.328131
HKD 7.846297
HNL 26.859007
HRK 6.636301
HTG 130.939066
HUF 322.591495
IDR 17915
ILS 3.07365
IMP 0.756991
INR 95.88705
IQD 1310.606294
IRR 1693792.499699
ISK 120.640096
JEP 0.756991
JMD 158.336929
JOD 0.709023
JPY 157.007496
KES 129.709687
KGS 87.448702
KHR 4057.22564
KMF 434.999698
KPW 900.000318
KRW 1355.219852
KWD 0.30878
KYD 0.833726
KZT 440.074329
LAK 22455.503791
LBP 89592.031739
LKR 330.60617
LRD 171.583824
LSL 16.385613
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.399
MAD 9.704712
MDL 17.763022
MGA 4394.578552
MKD 54.223526
MMK 2099.600314
MNT 3599.1704
MOP 8.086624
MRU 40.069045
MUR 47.760418
MVR 15.449898
MWK 1734.754084
MXN 18.128675
MYR 4.078097
MZN 63.910013
NAD 16.385685
NGN 1327.379897
NIO 36.821108
NOK 9.60209
NPR 153.428035
NZD 1.771685
OMR 0.384495
PAB 1.000449
PEN 3.44424
PGK 4.528402
PHP 62.740138
PKR 277.158584
PLN 3.848755
PYG 5852.979771
QAR 3.647324
RON 4.649695
RSD 103.530073
RUB 83.147056
RWF 1477.228194
SAR 3.755513
SBD 8.032647
SCR 13.761331
SDG 601.506428
SEK 9.979355
SGD 1.277255
SHP 0.755829
SLE 24.649917
SLL 20969.491881
SOS 571.727998
SRD 37.753026
STD 20697.981008
STN 21.576683
SVC 8.75393
SYP 13002.000254
SZL 16.377071
THB 33.580311
TJS 9.214436
TMT 3.51
TND 2.966913
TOP 2.40776
TRY 49.013967
TTD 6.787408
TWD 31.879198
TZS 2635.003029
UAH 44.690709
UGX 3921.672237
UYU 40.308767
UZS 11835.41907
VES 857.98905
VND 25962
VUV 119.008285
WST 2.76852
XAF 577.714388
XAG 0.01647
XAU 0.000238792284
XCD 2.70255
XCG 1.803098
XDR 0.707052
XOF 577.714388
XPF 105.029547
YER 236.394046
ZAR 16.392685
ZMK 9001.198421
ZMW 19.559579
ZWL 321.999592
SSP 5712.591904
MXV 2.052126
  • TecDAX

    9.3300

    4020.85

    +0.23%

  • DAX

    -14.4200

    25560.59

    -0.06%

  • Euro STOXX 50

    -2.0100

    6316.19

    -0.03%

  • SDAX

    25.4400

    18245.41

    +0.14%

  • MDAX

    62.1200

    31304.08

    +0.2%

  • Goldpreis

    -27.0000

    4356.9

    -0.62%

  • EUR/USD

    -0.0002

    1.1467

    -0.02%

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag / Foto: © AFP/Archiv

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße:

Dieses will herausfinden, ob die Bundesländer gegen die Erhöhung stimmen durften oder ob das gegen die Verfassung verstieß. Denn die Länder müssen die Empfehlung der Kommission normalerweise umsetzen, nur in Ausnahmefällen dürfen sie sich anders entscheiden. Dazu ist ein tragfähiger Grund notwendig; in die Inhalte der Programme darf sich die Politik nicht einmischen.

Einen solchen Grund gebe es nicht, argumentierte ZDF-Intendant Norbert Himmler vor Gericht. Außerdem sei das Verfahren nicht geregelt gewesen. Er betonte, dass es ohne freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung keine Demokratie gebe. "Wie sollen wir auf das zunehmende Technologie- und Meinungsmonopol internationaler Konzerne reagieren, wenn uns die Mittel fehlen?" fragte er.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte zu Beginn der Verhandlung, wie das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks funktioniert. Die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berichterstattung diene "der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und ist schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung", sagte er. Der Medienstaatsvertrag gebe vor, "dass die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen."

Die Länder argumentierten, dass sie sich daran gehalten hätten. Auch ohne die Beitragserhöhung sei der Finanzbedarf der Sender gedeckt gewesen. Die Rundfunkfreiheit sei also gewahrt worden, sagte der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Er wird in drei Schritten festgesetzt. Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Diese Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, jedes Bundesland ernennt ein Mitglied. Sie überprüft die Angaben der Sender und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Länder auf dieser Grundlage die Beitragshöhe fest.

Im aktuellen Streitfall empfahl die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Beitrags auf 18,94 Euro ab Januar 2025. Für das ZDF hätte das nach Gerichtsangaben Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro bedeutet, für die ARD-Anstalten von 815 Millionen Euro. Die Länder beschlossen aber Ende 2024, dass der Beitrag für zwei Jahre nicht steigen solle. Die Sender könnten stattdessen bei Engpässen auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage zurückgreifen, erklärten sie.

ARD und ZDF erhoben Verfassungsbeschwerden. Sie verweisen darauf, dass die Rücklagen bereits in die KEF-Empfehlung einbezogen waren. Länderanwalt Kube wiederum sagte, dass die Rücklagen prinzipiell abgebaut werden müssten.

Die Lage änderte sich überraschend, als die KEF im Februar dieses Jahres ihre Empfehlung änderte. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat. Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.

Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Sparplänen in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte.

Trotz der neuen Entwicklungen hielten ARD und ZDF an ihren Beschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendantinnen und Intendanten aller in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie des ZDF an, außerdem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF.

Ein Urteil sollte am Dienstag noch nicht gesprochen werden. Es fällt meist einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung. Selbst danach dürfte der Streit aber nicht beendet sein. Über die neueste KEF-Empfehlung haben die Länder noch nicht entschieden, und einfach wird das angesichts der drei Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wohl nicht. "Für uns in den Ländern, in denen jetzt gewählt wird, stehen ganz andere Themen im Vordergrund", sagte etwa Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) vor Gericht.

C.M.Harper--TFWP