The Fort Worth Press - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.672503
AFN 64.000262
ALL 82.210208
AMD 372.864511
ANG 1.790083
AOA 917.000107
ARS 1392.934498
AUD 1.415979
AWG 1.8025
AZN 1.744655
BAM 1.675713
BBD 1.993908
BDT 122.161342
BGN 1.709309
BHD 0.377475
BIF 2942.038298
BMD 1
BND 1.271559
BOB 6.840448
BRL 5.153702
BSD 0.98995
BTN 92.017649
BWP 13.509148
BYN 2.9103
BYR 19600
BZD 1.990995
CAD 1.38455
CDF 2299.999768
CHF 0.788915
CLF 0.023223
CLP 916.960035
CNY 6.857402
CNH 6.826445
COP 3691.67
CRC 459.24225
CUC 1
CUP 26.5
CVE 94.457532
CZK 20.880986
DJF 176.287132
DKK 6.394685
DOP 60.138458
DZD 132.421049
EGP 54.650292
ERN 15
ETB 154.576315
EUR 0.85574
FJD 2.211502
FKP 0.755657
GBP 0.745125
GEL 2.679912
GGP 0.755657
GHS 10.897332
GIP 0.755657
GMD 73.500915
GNF 8684.402176
GTQ 7.572954
GYD 207.084422
HKD 7.83198
HNL 26.287335
HRK 6.442802
HTG 129.786231
HUF 322.656499
IDR 16996
ILS 3.093601
IMP 0.755657
INR 92.485501
IQD 1296.84528
IRR 1315875.00001
ISK 123.049863
JEP 0.755657
JMD 155.832584
JOD 0.709012
JPY 158.340991
KES 130.050068
KGS 87.449792
KHR 3966.927987
KMF 426.999984
KPW 900.002378
KRW 1473.270576
KWD 0.30924
KYD 0.824969
KZT 460.02459
LAK 21840.661106
LBP 88651.709942
LKR 312.380316
LRD 182.145305
LSL 16.728441
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.327487
MAD 9.282841
MDL 17.295195
MGA 4134.911557
MKD 52.765852
MMK 2100.11256
MNT 3573.311532
MOP 7.98965
MRU 39.341467
MUR 46.759667
MVR 15.450079
MWK 1716.596623
MXN 17.5192
MYR 3.9805
MZN 63.949369
NAD 16.728369
NGN 1382.040173
NIO 36.430622
NOK 9.568805
NPR 147.235979
NZD 1.714899
OMR 0.384501
PAB 0.989912
PEN 3.390667
PGK 4.345684
PHP 59.381977
PKR 278.333433
PLN 3.64184
PYG 6419.027464
QAR 3.618623
RON 4.3582
RSD 100.412009
RUB 78.419267
RWF 1446.000942
SAR 3.754624
SBD 8.048583
SCR 13.722881
SDG 600.999863
SEK 9.317071
SGD 1.274165
SHP 0.750259
SLE 24.59797
SLL 20969.510825
SOS 565.737052
SRD 37.442973
STD 20697.981008
STN 20.991573
SVC 8.6622
SYP 110.704564
SZL 16.724786
THB 32.0465
TJS 9.419123
TMT 3.51
TND 2.913347
TOP 2.40776
TRY 44.525435
TTD 6.717246
TWD 31.774017
TZS 2609.999856
UAH 43.022187
UGX 3716.965777
UYU 40.147361
UZS 12077.437486
VES 473.467196
VND 26325.5
VUV 119.244946
WST 2.76629
XAF 562.016022
XAG 0.012928
XAU 0.000207
XCD 2.70255
XCG 1.78419
XDR 0.698977
XOF 562.025653
XPF 102.181838
YER 238.550243
ZAR 16.450302
ZMK 9001.202122
ZMW 19.180829
ZWL 321.999592
  • Euro STOXX 50

    241.9500

    5875.17

    +4.12%

  • DAX

    1003.2700

    23924.86

    +4.19%

  • MDAX

    1480.4700

    30213.93

    +4.9%

  • SDAX

    664.1500

    17197.88

    +3.86%

  • Goldpreis

    141.7000

    4826.4

    +2.94%

  • TecDAX

    155.1700

    3580.87

    +4.33%

  • EUR/USD

    0.0080

    1.1686

    +0.68%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...