The Fort Worth Press - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.67315
AFN 64.000102
ALL 82.807067
AMD 376.320348
AOA 917.00032
ARS 1387.250099
AUD 1.418058
AWG 1.8025
AZN 1.706428
BAM 1.671981
BBD 2.012823
BDT 122.815341
BHD 0.377465
BIF 2970
BMD 1
BND 1.273995
BOB 6.905365
BRL 5.104497
BSD 0.999316
BTN 92.260676
BWP 13.408103
BYN 2.916946
BYR 19600
BZD 2.009908
CAD 1.384725
CDF 2300.000286
CHF 0.78918
CLF 0.022866
CLP 902.803963
CNY 6.830202
CNH 6.831615
COP 3650.17
CRC 464.865789
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.624974
CZK 20.859639
DJF 177.962805
DKK 6.393535
DOP 60.624971
DZD 132.487003
EGP 53.253196
ERN 15
ETB 157.504929
EUR 0.85557
FJD 2.21295
FKP 0.755232
GBP 0.744415
GEL 2.679824
GGP 0.755232
GHS 11.010311
GIP 0.755232
GMD 73.498309
GNF 8777.502189
GTQ 7.645223
GYD 209.079369
HKD 7.831549
HNL 26.630156
HRK 6.441601
HTG 131.013289
HUF 321.952007
IDR 17006
ILS 3.08836
IMP 0.755232
INR 92.42355
IQD 1310
IRR 1315875.000296
ISK 123.02975
JEP 0.755232
JMD 157.315666
JOD 0.709023
JPY 158.420974
KES 129.401784
KGS 87.450114
KHR 4012.497572
KMF 427.000235
KPW 899.988897
KRW 1479.555013
KWD 0.30907
KYD 0.832781
KZT 477.797202
LAK 21959.99968
LBP 89549.999842
LKR 315.00748
LRD 184.24933
LSL 16.880276
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.384979
MAD 9.37125
MDL 17.208704
MGA 4165.492896
MKD 52.713503
MMK 2100.006416
MNT 3571.582477
MOP 8.062591
MRU 40.090273
MUR 47.020008
MVR 15.450019
MWK 1736.504892
MXN 17.453839
MYR 3.976033
MZN 63.95034
NAD 16.870193
NGN 1381.770231
NIO 36.719986
NOK 9.55378
NPR 147.619434
NZD 1.71481
OMR 0.384487
PAB 0.999308
PEN 3.426013
PGK 4.3165
PHP 59.55902
PKR 279.000132
PLN 3.63587
PYG 6482.581748
QAR 3.645012
RON 4.357902
RSD 100.375009
RUB 78.549668
RWF 1460
SAR 3.752916
SBD 8.048583
SCR 15.136055
SDG 601.000643
SEK 9.287988
SGD 1.273987
SLE 24.602706
SOS 571.495264
SRD 37.554013
STD 20697.981008
STN 21.5
SVC 8.744604
SYP 110.549356
SZL 16.87981
THB 32.045021
TJS 9.498763
TMT 3.51
TND 2.919015
TRY 44.4954
TTD 6.778082
TWD 31.744798
TZS 2584.99982
UAH 43.307786
UGX 3697.197396
UYU 40.598418
UZS 12224.999902
VES 473.467197
VND 26332.5
VUV 119.420937
WST 2.770913
XAF 560.735672
XAG 0.013348
XAU 0.000211
XCD 2.70255
XCG 1.8011
XDR 0.698977
XOF 657.999706
XPF 103.375015
YER 238.549858
ZAR 16.408101
ZMK 9001.197829
ZMW 19.112505
ZWL 321.999592
  • Euro STOXX 50

    280.1500

    5913.37

    +4.74%

  • DAX

    1159.0400

    24080.63

    +4.81%

  • MDAX

    1561.6200

    30295.08

    +5.15%

  • TecDAX

    169.9700

    3595.67

    +4.73%

  • Goldpreis

    93.6000

    4778.3

    +1.96%

  • SDAX

    701.2300

    17234.96

    +4.07%

  • EUR/USD

    0.0079

    1.1685

    +0.68%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...