The Fort Worth Press - NOOSHA AUBEL UND DAS BESCHÄMENDE VERSAGEN DER STRUKTUREN IM RATHAUS POTSDAM

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NOOSHA AUBEL UND DAS BESCHÄMENDE VERSAGEN DER STRUKTUREN IM RATHAUS POTSDAM
NOOSHA AUBEL UND DAS BESCHÄMENDE VERSAGEN DER STRUKTUREN IM RATHAUS POTSDAM

NOOSHA AUBEL UND DAS BESCHÄMENDE VERSAGEN DER STRUKTUREN IM RATHAUS POTSDAM

Noosha Aubel ist 50 Jahre alt, parteilos und seit dem 24. Oktober 2025 Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam. Von 2017 bis 2023 gehörte sie bereits als Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport zur Verwaltungsspitze. Damit ist sie keine politische Anfängerin, die sich erst in Potsdamer Strukturen einarbeiten müsste. Sie kennt dieses Rathaus, seine Zuständigkeiten und seine Schwachstellen seit Jahren. Genau deshalb wiegen die Vorgänge um die mehrfach schwerstbehinderten Schwestern Heddå und Heidrūn politisch besonders schwer und werden Fragen an fehlendem Anstand und Moral auf.

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Schon während Aubels früherer Amtszeit geriet die Versorgung der schwerbehinderten Heddå in die Kritik. Auch hier musste erst ein Potsdamer Rechtsanwalt eingreifen und um das Recht des mehrfach schwerbehinderten Kindes kämpfen.
Nun, Jahre später musste auch deren Schwester Heidrūn (2) einen langwierigen juristischen Kampf um tatsächlich nutzbare Hilfe führen. Politisch drängt sich aber eine unbequeme Frage auf: Wie häufig dürfen besonders schutzbedürftige Kinder innerhalb derselben kommunalen Strukturen zwischen Zuständigkeiten, Bescheiden und fehlender praktischer Umsetzung hängen bleiben, bevor die Verwaltungsspitze erklären muss, ob ihre Kontrollmechanismen überhaupt funktionieren? Die vorliegenden Unterlagen verlangen ausdrücklich eine Prüfung möglicher struktureller Wiederholungen und die Stadtverordneten sollten Noosha Aubel die Frage vorhalten, ob Aubel überhaupt geeignet ist, die Position der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam erfolgreich auszufüllen.

Ein schwerbehindertes Kind – und Hilfe, die praktisch nicht ankam
Noch am 8. September 2026 verfügte die zweijährige Heidrūn nach den Akten über GdB 100 und Pflegegrad 4, erhielt aber die für den Kita-Besuch erforderliche individuelle Assistenz weiterhin nicht. Erst im sozialgerichtlichen Verfahren wurden die Dinge konkret: Im Termin vom 10. September 2026 erklärte sich die Landeshauptstadt auf Druck des Richters, unter anderem bereit, Kontakt mit der ASP-Begleitung aufzunehmen; außerdem wurde klargestellt, dass 40 Stunden pro Woche tatsächliche Assistenzleistung bedeuten und Vor- und Nachbereitung hinzukommen.
Die Kosten für dieses Gerichtsverfahren muss nun der Bürger zahlen, wie so oft bei einem derartigen erbärmlichen Verwaltungsversagen. Wobei die Eltern, nach Kenntnis der Redaktion, aktuell eine umfangreiche Schandesersatzklage gegen die Landeshauptstadt Potsdam, durch Rechtsanwälte prüfen lassen wo auch Noosha Aubel vor Gericht zitiert werden könnte, dann sicher in Anwesenheit der Presse.

Der spätere Schriftsatz von Rechtsanwalt Axel Kapust (Fachanwalt für Sozialrecht in Potsdam), welcher unermüdlich seit weit über einem Jahr für das schwerbehinderte Kind kämpfte, hat es in sich und ist für die politische Bewertung der Arbeit von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und ihrer Verwaltung absolut verheerend. Kapust schreibt, dass das schließlich erreichte Ergebnis die Stadt „bereits unmittelbar nach Antragstellung hätte erzielen können“, also seit weit mehr als vor einem Jahr. Rechtsanwalt Kapust kritisiert, die Antragsgegnerin habe sich in für ihn nicht nachvollziehbarer Weise über Jahre einer sachgerechten Lösung verweigert, und beanstandet ausdrücklich unterlassene Ermittlungen sowie die lange Verzögerung.
Die Verzögerung bewertet der Fachanwalt Kapust darüber hinaus als nicht wiedergutzumachende Grundrechtsverletzung und Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Gerade diese Unterscheidung verkleinert die politische Frage jedoch nicht. Eine Oberbürgermeisterin muss nicht jeden Vorgang persönlich bearbeiten. Sie muss aber eine Verwaltung führen, deren Systeme funktionieren. Wer an ihrer Spitze steht, trägt Verantwortung dafür, dass Zuständigkeiten nicht zu einem Verschiebebahnhof werden und ein bewilligter oder anerkannter Hilfebedarf am Ende auch beim Kind ankommt.

Besonders bitter wirkt dabei Aubels eigener Anspruch. Bei Amtsantritt nannte sie eine „leistungsfähige und dienstleistungsorientierte Verwaltung“ als Schwerpunkt. Dies klingt im Angesicht des Falles wie eine hohle Phrase. In ihrer Rede zur Amtseinführung erklärte sie außerdem, die Menschen wollten Lösungen und eine Stadt, „die hält, was sie verspricht“. Der Fall des schwerstbehinderten Kindes Heidrūn ist deshalb nicht irgendein Verwaltungsvorgang. Er ist ein Prüfstein für genau dieses Versprechen – dabei kommt es nicht auf die Selbstdarstellung von Aubel in den sozialen Medien an, wo Aubel nur allzu gern öffentlich schöne Fotos macht, sondern auf klar erkennbare Leistung für die Menschen von Potsdam und nicht auf eklatantes Versagen.

Verantwortung lässt sich nicht nach unten delegieren
Die vorliegenden Unterlagen verweisen ausdrücklich auf die Leitungs- und Organisationsverantwortung der Oberbürgermeisterin. Darin wird Aubel politisch deutlich der Spiegel vorgehalten und kritisiert, dass eine Verwaltungsspitze sich bei einer fortbestehenden Versorgungslücke nicht schlicht auf einzelne Fachbereiche zurückziehen könne. 
Das ist der entscheidende Punkt: Wenn ein schwerstbehindertes Kleinkind trotz bekannten Bedarfs monatelang keine praktisch nutzbare Hilfe erhält, reicht es nicht, darauf zu verweisen, irgendwo sei ein Bescheid erstellt, eine Liste verschickt oder ein Vorgang bearbeitet worden. Eine von Bürgern finanzierte Verwaltung wird nicht daran gemessen, wie viele Akten sie von links nach rechts bewegt, sondern daran, ob gesetzlich vorgesehene Leistungen tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. Hier hat Noosha Aubel und die gesamte von ihr aktuell geleitete Verwaltung im Rathaus Potsdam, erneut, in geradezu erbärmlicher Art und Weise, zum Nachteil eines schwerstbehinderten Kindes versagt – und ganz sachlich formuliert: den Bürgern sowie vor allem dem Ansehen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Bundesland Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland keinen ehrbaren Dienst erwiesen.

Auch Aubels Umgang mit dem Baubeigeordneten Bernd Rubelt verschärft die politische Fallhöhe. Aubel unterstützte dessen Abwahl und unterschrieb den Antrag; nach Informationen lagen schließlich 29 Unterschriften einschließlich ihrer eigenen vor. Das mag vielleicht ihr politisches Recht sein, aber es legitimiert auch die Gegenfrage: Wer von einem Beigeordneten Konsequenzen verlangt, welchen Maßstab legt er an die eigene Führung an? Und hier sollte sich Aubel selbst den Spiegel ihrer eigenen, sicher zu Recht massiv kritisierten Arbeit vorhalten.

Hinzu kommen andere Vorgänge, die das Thema Verwaltungsaufsicht berühren. Die Dokumentation zur Rudolf-Breitscheid-Straße weist in einer Videoauswertung mindestens 34 offene Ausbrüche beziehungsweise Fehlstellen sowie beschädigte Nahtbereiche aus; für Zweiräder werden je nach Ausprägung Sturzrisiken beschrieben. Es folgt in diesem Zusammenhang  die berechtigte politische Frage, wie Kontrolle, Prioritätensetzung und Gefahrenmanagement unter der Verwaltungsführung von Aubel auch nur im Ansatz funktioniert?

Auch die Pressearbeit hinterlässt mehr Fragen als Antworten aus dem Rathaus Potsdam. In veröffentlichten Berichten über eine schriftliche Presseanfrage vom 8. April 2026 wird eine Antwort des Rathaussprechers Jan Brunzlow vom 30. April wiedergegeben, die ein persönliches Gespräch anbot; konkrete schriftliche Sachantworten wurden in der betreffenden Veröffentlichung nicht wiedergegeben. Gerade bei einem Vorgang dieser Schwere wäre maximale Transparenz überzeugender als Kommunikation, die weitere Fragen offenlässt. Alles andere klingt nach dem Verlangen von Hinterzimmergesprächen zu unbequemen Fragen.

Auch Woidke, Verwaltungsgericht und OVG müssen sich unbequeme Fragen gefallen lassen
Der Vorgang endet keineswegs an den Türen des Potsdamer Rathauses. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) war mit dem Konflikt befasst: An ihn wurden Beschwerden und Forderungen nach einem Eingreifen gerichtet. Woidke ist zwar nicht selbst der kommunale Leistungsträger für die Kita-Assistenz, doch damit ist die politische Verantwortung der Landesebene keineswegs erledigt.

Eine einfache wie unangenehme Frage an Aubel, Woidke, VG und OVG
Welche Aufsichtsstellen wussten wann von diesem Vorgang, welche Maßnahmen wurden tatsächlich veranlasst und warum konnte ein mehrfach schwerstbehindertes Kleinkind trotz Beschwerden, anwaltlicher Interventionen und längst bekannter Problematik weiterhin ohne praktisch nutzbare Assistenz bleiben?
Wer politische Verantwortung an der Spitze eines Bundeslandes trägt, muss erklären können, weshalb vorhandene Kontroll- und Aufsichtsstrukturen in einem derart gravierenden Fall offenbar nicht früher zu einem praktisch wirksamen Ergebnis führten.

Nicht minder kritisch fällt der Blick auf den vorausgegangenen Verwaltungsrechtsweg. Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde unter dem Aktenzeichen VG 7 L 1336/25 um Eilrechtsschutz gestritten. Anschließend beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen OVG 6 L 96/26 und OVG 6 S 134/26 mit dem Fall. Das OVG bestätigte hinsichtlich der Assistenz die Verweisung an die Sozialgerichtsbarkeit und wies den verbliebenen verwaltungsgerichtlichen Eilantrag zurück.

Das Ergebnis dieser juristischen Zuständigkeits- und Rechtswegfragen war für das betroffene Kind jedoch erschreckend nüchtern und wirft die Frage nach den juristischen Qualitäten der eingesetzten Richter in den Raum. Dennoch war die für einen tatsächlich nutzbaren Kita-Besuch erforderliche Assistenz weiterhin nicht vorhanden. Man kann juristisch seitenlang darüber streiten, welcher Rechtsweg eröffnet ist, welcher Anspruch abgetrennt wird und welches Gericht welchen Teil des Problems entscheiden darf. Ein zweijähriges schwerstbehindertes Kind kann mit solchen Zuständigkeitsdebatten allerdings keinen einzigen Tag eine Kita besuchen.

Genau hier muss sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine schonungslose Frage nach der praktischen Wirksamkeit des Eilrechtsschutzes gefallen lassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam wird von Ariane Holle, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg von Joachim Buchheister geführt. Selbstverständlich entscheiden Richter unabhängig, und Gerichtspräsidenten dürfen einzelne Entscheidungen weder anweisen noch vorgeben. Darum geht es jedoch überhaupt nicht. Es geht um die wesentlich grundlegendere Frage, welchen Wert staatlicher Eilrechtsschutz für einen schwerstbehinderten Menschen besitzt, wenn nach Monaten gerichtlicher Auseinandersetzungen diejenige Hilfe, um die faktisch gestritten wird, beim Kind noch immer nicht angekommen ist.

Letztendlich kommt es aber auf die zuständige Verwaltung im Rathaus Potsdam an. Niemand muss Noosha Aubel persönlich für jeden Fehler eines Mitarbeiters verantwortlich machen. Politische Führungsverantwortung beginnt jedoch gerade dort, wo das Wegdelegieren persönlicher Sachbearbeitung endet. Die Familie formuliert ihre Kritik wesentlich radikaler und hält Aubel nach den dokumentierten Erfahrungen für fachlich und moralisch komplett ungeeignet für eine solche Führungsposition. Das ist ein Werturteil der Betroffenen. Die Redaktion muss dieses Urteil nicht übernehmen. Sie muss jedoch die Frage stellen dürfen: Wie überzeugend ist der Führungsanspruch einer Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, wenn ein schwerstbehindertes Kind trotz bekanntem Hilfebedarfs erst nach einem jahrelangen Behörden- und Gerichtskampf zu einer praktisch nutzbaren Lösung gelangt? Gleiches gilt für jahrelang marode und bis heute nicht reparierte Straßen. Dies könnte dann zudem gar ein Fall für die Strafjustiz werden, zumal es Einschreiben und Rückscheine gibt, welche die Kenntnis der Verwaltung belegen.

Wie viel wiederkehrendes Organisationsversagen verträgt das Amt der Oberbürgermeisterin von Potsdam, bevor die politische Verantwortung nicht mehr bei irgendeinem Fachbereich gesucht werden kann, sondern bei der Frau, die an der Spitze dieser Verwaltung steht? Und wäre es nicht an der Zeit für ein erneutes Abwahlverfahren in Potsdam, diesmal für Noosha Aubel – wie bereits ein solches, was half, den letzten Oberbürgermeister von Potsdam, Mike Schubert (SPD), aus dem Amt zu entfernen?

M.Motin