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Die Zahl der Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern wegen Verstößen oder Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen. Laut dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gingen 2025 insgesamt 11.824 solcher Eingaben ein. Das waren demnach rund 36 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 52 Prozent mehr als 2023.
"Dieser Anstieg zeigt, dass immer mehr Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen und erwarten, dass Datenschutzaufsicht ihnen dabei hilft, ihre Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen", erklärte die Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Deutlich werde auch die Bedeutung der Datenschutzaufsicht. Diese müsse Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen.
"Datenschutz ist Vertrauensanker in einer Zeit, in der Vertrauen zunehmend verloren geht", betonte Specht-Riemenschneider. Nicht Datenschutz hemme Innovation, sondern Rechtsunsicherheit. "Es ist die Aufgabe von Gesetzgeber und Aufsicht gleichermaßen, diese Rechtsunsicherheit zu minimieren", hob die Datenschutzbeauftragte hervor. Ihr Ziel sei es zu "zeigen, welche Datenverarbeitungen unter welchen Voraussetzungen möglich sind, statt nur zu sagen, was nicht geht".
Dem Bericht zufolge führte die Behörde der Datenschutzbeauftragten 2025 80 Vor-Ort-Kontrollen sowie 40 schriftliche Kontrollen durch. In 129 Fällen seien aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden. Gegen den Telekommunikationskonzern Vodafone verhängte die Behörde Geldbußen von 45 Millionen Euro, unter anderem wegen unzureichender Kontrolle von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln bei Authentifizierungsprozessen.
Ein weiterer Schwerpunkt war laut Bericht 2025 der Schutz von Gesundheitsdaten, insbesondere im Umfeld der elektronischen Patientenakte (ePA). Diese sieht die Datenschutzbeauftragte im Grundsatz aber positiv. Sie biete Potenzial für bessere, grundrechtskonforme Versorgung und Forschung, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden, hieß es.
Besorgt zeigt sich die BfDI hingegen über Entwicklungen im Sicherheitsbereich. Genannt würden hier die IP-Adressenspeicherung, neue digitale Ermittlungsbefugnisse sowie die geplante Reform der Aufsicht über die Nachrichtendienste.
Specht-Riemenschneider hatte Mitte März nach nur rund anderthalb Jahren im Amt ihren Rücktritt angekündigt. Die 41-Jährige nannte dafür gesundheitliche Gründe. Bis zur Regelung ihrer Nachfolge will sie aber im Amt bleiben. Der Bundestag muss nun einen oder eine neue Beauftragte bestimmen.
C.Dean--TFWP