MDAX
-192.4700
Im Rechtsstreit um die Rückabwicklung einer Schenkung von Schloss Marienburg und anderer Immobilien zwischen Prinz Ernst August von Hannover und seinem Sohn wird das Landgericht Hannover am 3. Juni sein Urteil verkünden. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der niedersächsischen Landeshauptstadt nach einer mündlichen Verhandlung. Ernst August zog seine Klage demnach zwar kurz zuvor zurück, eine parallele Klage einer Firma läuft aber weiter.
Laut Gericht handelt es sich um eine Firma aus Österreich, an die der Prinz seine Forderung nach Rückabwicklung der Schenkung bereits vor einiger Zeit verkaufte. Beide hatten parallel Klagen gegen den Sohn des Prinzen, Erbprinz Ernst August von Hannover, beim Landgericht eingereicht. Nach dem Rückzug des Prinzen aus dem Verfahren ist dort nun nur noch die Klage der Firma anhängig, über welche die Richter bis zum 3. Juni entscheiden.
In dem seit längerer Zeit erbittert geführten Streit zwischen Ernst August und seinem Sohn geht es um das Immobilienerbe der Adelsfamilie, vor allem deren Sommersitz Schloss Marienburg bei Hannover. Ursprünglich übertrug Ernst August Schloss Marienburg und weitere Besitztümer per Schenkung auf seinen Sohn. Als dieser das im Unterhalt teure und historisch wertvolle Erbe in die öffentliche Hand überführen wollte, kam es allerdings zum Bruch.
Ernst August von Hannover verlangte einen Widerruf der Schenkung wegen "groben Undanks" und warf seinen Sohn auch öffentlich vor, sich dadurch persönlich bereichern zu wollen. Ernst August junior wies die Vorwürfe seines Vaters stets vehement zurück und betonte, das Vermögen der Familie auch mit hohem persönlichem Einsatz treu verwaltet zu haben. Letztlich verklagten Ernst August von Hannover und das österreichische Unternehmen den Sohn in einem Verfahren vor dem Landgericht iHannover auf eine Rückabwicklung.
Die mündliche Verhandlung in dem Zivilverfahren war ursprünglich bereits für November geplant, wurde wegen eines Wechsel bei den Rechtsanwälten von Ernst August senior und der österreichischen Firma allerdings auf den 24. März verschoben. Ein persönliches Erscheinen der Kontrahenten hielten die Richter für unnötig. Nach Angaben der Gerichtssprecherin zog Ernst August seine Klage am Mittwoch zurück. Dies ist bis zur mündlichen Verhandlung möglich.
Die Marienburg ist die Sommerresidenz der Welfen, die sich selbst als das älteste Fürstengeschlecht Europas bezeichnen und die im 18. sowie 19. Jahrhundert auch das Königreich Großbritannien regierten. Das von 1858 bis 1867 im neugotischen Stil errichtete Schloss liegt in der Nähe von Hannover und ist mitsamt seiner Einrichtung in fast authentischer Form erhalten. Es dient heutzutage als Ausflugsziel.
Die ursprünglichen Planungen von Ernst August junior sahen vor, das Schloss für den symbolischen Preis von einem Euro an das Land Niedersachsen zu verkaufen. Das schon in die Weg geleitete Verfahren wurde aber 2019 nach den von seinem Vater angestrengten rechtlichen Schritte abgesagt.
Stattdessen überführte der Sohn Marienburg inzwischen in eine gemeinnützige Stiftung, nachdem Bund und Land die Finanzierung der Instandhaltung gesichert hatten. Das Schloss Burg soll laut Stiftung nun bis 2030 saniert werden und mit ihrem Inventar dauerhaft als Museum dienen.
S.Jones--TFWP