The Fort Worth Press - Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant

USD -
AED 3.6725
AFN 63.999963
ALL 81.031648
AMD 363.339607
ANG 1.790365
AOA 917.999804
ARS 1524.705601
AUD 1.424309
AWG 1.8
AZN 1.682409
BAM 1.7198
BBD 2.014334
BDT 123.134148
BGN 1.683441
BHD 0.376974
BIF 2996.596875
BMD 1
BND 1.278343
BOB 12.245759
BRL 5.218835
BSD 1.000132
BTN 95.938305
BWP 13.673816
BYN 3.027326
BYR 19600
BZD 2.011326
CAD 1.41692
CDF 2339.999699
CHF 0.832115
CLF 0.024551
CLP 969.44992
CNY 6.71325
CNH 6.71309
COP 3360.3
CRC 454.20569
CUC 1
CUP 24.002462
CVE 96.96141
CZK 21.467901
DJF 178.084962
DKK 6.577425
DOP 59.542287
DZD 133.898952
EGP 52.099202
ERN 15
ETB 162.972098
EUR 0.879898
FJD 2.238201
FKP 0.754816
GBP 0.75475
GEL 2.615059
GGP 0.754816
GHS 11.635494
GIP 0.754816
GMD 73.487652
GNF 8795.170658
GTQ 7.637958
GYD 209.257745
HKD 7.84493
HNL 26.846287
HRK 6.632298
HTG 130.885748
HUF 323.53006
IDR 18049
ILS 3.079598
IMP 0.754816
INR 95.990103
IQD 1310.042516
IRR 1374837.497943
ISK 120.54049
JEP 0.754816
JMD 158.315197
JOD 0.708963
JPY 157.515498
KES 129.749784
KGS 87.448502
KHR 4059.056814
KMF 432.999961
KPW 900.000318
KRW 1360.974981
KWD 0.30885
KYD 0.833443
KZT 439.793707
LAK 22439.127338
LBP 89556.106612
LKR 331.022111
LRD 172.008688
LSL 16.434096
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.397263
MAD 9.630717
MDL 17.680991
MGA 4387.052523
MKD 54.140561
MMK 2099.83552
MNT 3596.071123
MOP 8.080829
MRU 40.062785
MUR 47.469804
MVR 15.449921
MWK 1734.1564
MXN 17.833685
MYR 4.082197
MZN 63.910181
NAD 16.434096
NGN 1328.439777
NIO 36.800429
NOK 9.52116
NPR 153.505837
NZD 1.765425
OMR 0.384482
PAB 1.000079
PEN 3.398334
PGK 4.52425
PHP 62.502968
PKR 277.095071
PLN 3.84667
PYG 5873.947548
QAR 3.645277
RON 4.645004
RSD 103.410375
RUB 84.497409
RWF 1476.596231
SAR 3.755913
SBD 8.000512
SCR 13.914605
SDG 601.502416
SEK 9.965625
SGD 1.278495
SHP 0.755002
SLE 24.650237
SLL 20969.491881
SOS 571.60445
SRD 37.685985
STD 20697.981008
STN 21.545091
SVC 8.750324
SYP 13002.000254
SZL 16.429972
THB 33.625502
TJS 9.225649
TMT 3.51
TND 2.961507
TOP 2.40776
TRY 48.982301
TTD 6.787754
TWD 31.804964
TZS 2635.003021
UAH 44.876871
UGX 3914.861437
UYU 40.089518
UZS 11815.811573
VES 852.43145
VND 25974.5
VUV 117.801098
WST 2.745718
XAF 577.175174
XAG 0.016375
XAU 0.000242541838
XCD 2.70255
XCG 1.802386
XDR 0.707052
XOF 577.175174
XPF 104.870231
YER 236.650243
ZAR 16.43214
ZMK 9001.205413
ZMW 19.476614
ZWL 321.999592
SSP 5712.591901
MXV 2.019619
  • TecDAX

    9.3300

    4020.85

    +0.23%

  • DAX

    -14.4200

    25560.59

    -0.06%

  • Euro STOXX 50

    -2.0100

    6316.19

    -0.03%

  • SDAX

    25.4400

    18245.41

    +0.14%

  • MDAX

    62.1200

    31304.08

    +0.2%

  • Goldpreis

    -27.0000

    4356.9

    -0.62%

  • EUR/USD

    -0.0002

    1.1467

    -0.02%

Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant
Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant / Foto: © AFP/Archiv

Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mit neuen Regeln vor zu hohen Zuschlägen bei möbliertem Wohnen und teureren Kurzzeitmietverträgen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem künftig ein Zuschlag für Möbel gesondert ausgewiesen werden soll. Zudem wird eine Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge geschaffen, auch sollen Indexmieterhöhungen eingeschränkt werden. Es würden "gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht" geschlossen, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Textgröße:

Künftig werde "klar und nachvollziehbar" geregelt, "was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist", fuhr Hubig fort. Damit würden "wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse" gesetzt.

Bei Kurzzeitmietverträgen soll es demnach eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten geben - unter bestimmten Voraussetzungen sollen Vermieterinnen und Vermieter diese Verträge aber auf acht Monate verlängern können. Weiterhin soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt, wie es im Entwurf heißt. Davon zu unterscheiden seien befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen demnach der Mietpreisbremse, hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

Bei möblierten Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag künftig gesondert ausweisen müssen. Machen sie das nicht, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Sie können den Nachweis aber nachholen - allerdings gilt die Wohnung ab diesem Zeitpunkt noch zwei Jahre als unmöbliert.

Der Möblierungszuschlag soll sich am Zeitwert der Möbel orientieren, dazu enthält der Gesetzentwurf einen Vorschlag für eine Berechnungsmethode. Vermieter sollen für voll möblierte Wohnungen aber auch eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das ausdrücklich. "Möbliertes Wohnen wird gezielt genutzt, um besonders hohe Renditen zu erzielen und Schutzvorschriften zu umgehen", erklärte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Es brauche aber "klare gesetzliche Vorgaben zum Zeitwert der Möbel sowie Transparenz über Anschaffungskosten und -datum". Der Mieterbund forderte insgesamt, dass die Reform "konsequent umgesetzt und nachgebessert" werden müsse.

Dem Entwurf zufolge sollen zudem Mietsteigerungen bei Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten künftig begrenzt werden. Indexmieten orientieren sich an der Inflationsrate: Oberhalb einer Grenze von drei Prozent jährlich sollen die Steigerungen nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Steigt der Verbraucherpreisindex wie in der Zeit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine besonders rapide an, sollen Mieter nicht immer stärker belastet werden können. "Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden", erklärte Hubig.

Mehr Schutz soll es zudem für Mieterinnen und Mieter geben, denen wegen einer nicht gezahlten Miete gekündigt wird. Bei Zahlungsverzug sollen die Mieter eine ordentliche Kündigung einmalig abwenden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Hubig hatte einen ersten Gesetzentwurf Anfang Februar vorgelegt. Die Unionsfraktion kündigte damals "Korrekturbedarf" an. Mehrere Regelungen wurden abgeschwächt. Die "Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach", räumte Hubig am Mittwoch ein, aber zur Demokratie gehöre "der Kompromiss". In dem Gesetzentwurf sah sie einen "fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite".

Die Wohnungspolitik-Expertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller, erklärte, das Paket sei ein "nötiger erster Schritt, aber viele weitere müssen folgen, um für bezahlbare Mieten zu sorgen". Die Begrenzung der Indexmieterhöhungen sei "extrem kompliziert", es brauche "einfache, transparente Regeln und Rechtssicherheit", kritisierte sie.

Die Linke kritisierte das "Aufweichen der Mietrechtsnovelle auf Druck der Immobilienlobby". Das sei "mehr als bedauerlich", erklärte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay. Der Gesetzentwurf sei "nicht geeignet, um die Mietpreisexplosion zu stoppen. Dafür braucht es endlich einen bundesweiten Mietendeckel, auch für Bestandsmieten."

Der Verband privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Haus & Grund hingegen prangerte einen "enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland" an. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte, die Bundesregierung "stigmatisiert private Vermieter" und mache Vermietung damit "unattraktiver".

Besonders problematisch sei die geplante weitere Schutzregelung für Mieterinnen und Mieter, denen wegen nicht gezahlter Miete ordentlich gekündigt wird. Es könne "nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren", erklärte Warnecke.

Der Mieterbund hingegen wertete die Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung als "besonders wichtigen Fortschritt", um "Wohnungsverlust zu vermeiden". Kritisch sah der Verband jedoch die Beschränkung auf eine einmalige Anwendung.

W.Matthews--TFWP