The Fort Worth Press - Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März

USD -
AED 3.672502
AFN 63.999486
ALL 81.123148
AMD 360.508345
ANG 1.789785
AOA 918.000086
ARS 1543.514798
AUD 1.424928
AWG 1.8025
AZN 1.702956
BAM 1.744435
BBD 2.013263
BDT 124.343874
BGN 1.747831
BHD 0.377375
BIF 3005.17765
BMD 1
BND 1.278581
BOB 12.140484
BRL 5.438098
BSD 0.999585
BTN 94.811201
BWP 13.808328
BYN 2.953267
BYR 19600
BZD 2.01032
CAD 1.39557
CDF 2315.00002
CHF 0.81927
CLF 0.024999
CLP 983.869786
CNY 6.661103
CNH 6.646435
COP 3210.39
CRC 454.527211
CUC 1
CUP 23.989333
CVE 98.348593
CZK 21.705027
DJF 177.999777
DKK 6.666575
DOP 60.740391
DZD 135.746972
EGP 55.353206
ERN 15
ETB 162.433359
EUR 0.891991
FJD 2.255901
FKP 0.746765
GBP 0.74495
GEL 2.59564
GGP 0.746765
GHS 11.655257
GIP 0.746765
GMD 73.999842
GNF 8847.047491
GTQ 7.642051
GYD 209.539525
HKD 7.846405
HNL 26.869372
HRK 6.76901
HTG 131.015506
HUF 324.899501
IDR 18103.3
ILS 3.13755
IMP 0.746765
INR 94.701804
IQD 1515.298819
IRR 1868414.999984
ISK 121.49036
JEP 0.746765
JMD 158.843703
JOD 0.708969
JPY 157.694992
KES 129.880235
KGS 87.449801
KHR 4088.71367
KMF 441.000466
KPW 899.999961
KRW 1343.910212
KWD 0.31133
KYD 0.832995
KZT 452.368741
LAK 22506.053971
LBP 89514.01494
LKR 332.306128
LRD 169.921466
LSL 16.636267
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.414756
MAD 9.828437
MDL 18.057593
MGA 4514.054577
MKD 54.899425
MMK 2099.693878
MNT 3599.326016
MOP 8.078026
MRU 40.503405
MUR 47.32013
MVR 15.450099
MWK 1733.348199
MXN 18.63312
MYR 4.071703
MZN 63.910219
NAD 16.636267
NGN 1343.449788
NIO 36.783168
NOK 9.289085
NPR 151.697565
NZD 1.77574
OMR 0.3845
PAB 0.999799
PEN 3.467019
PGK 4.482837
PHP 63.282502
PKR 276.504083
PLN 3.943245
PYG 5917.059487
QAR 3.653878
RON 4.763604
RSD 104.885009
RUB 81.126454
RWF 1478.412502
SAR 3.764439
SBD 8.058206
SCR 13.712058
SDG 601.499087
SEK 9.76547
SGD 1.27859
SHP 0.748335
SLE 22.890934
SLL 20969.504398
SOS 571.280766
SRD 37.579499
STD 20697.981008
STN 21.85227
SVC 8.746259
SYP 13001.999685
SZL 16.630915
THB 33.704988
TJS 9.191303
TMT 3.5
TND 2.987517
TOP 2.40776
TRY 49.967099
TTD 6.761717
TWD 32.572043
TZS 2644.552981
UAH 45.650373
UGX 4277.693292
UYU 40.190338
UZS 11944.718217
VES 887.479799
VND 25764
VUV 118.915185
WST 2.776217
XAF 585.107667
XAG 0.019621
XAU 0.000252694354
XCD 2.70255
XCG 1.80143
XDR 0.707052
XOF 585.107667
XPF 106.371498
YER 236.198411
ZAR 16.590975
ZMK 9001.200113
ZMW 20.242167
ZWL 321.999592
SSP 5745.217636
MXV 2.098444
  • TecDAX

    9.3300

    4020.85

    +0.23%

  • DAX

    -14.4200

    25560.59

    -0.06%

  • Euro STOXX 50

    -2.0100

    6316.19

    -0.03%

  • SDAX

    25.4400

    18245.41

    +0.14%

  • MDAX

    62.1200

    31304.08

    +0.2%

  • Goldpreis

    -27.0000

    4356.9

    -0.62%

  • EUR/USD

    -0.0002

    1.1467

    -0.02%

Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März
Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März / Foto: © AFP

Le-Pen-Prozess: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidatenverbot - Urteil im März

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und ihre Partei Rassemblement National (RN) soll am 31. März ein Urteil fallen. "Das Gericht wird den Fall nun zur Beratung stellen und sein Urteil am 31. März um 10.00 Uhr verkünden", sagte die Vorsitzende des Pariser Gerichts, Bénédicte de Perthuis, am Mittwoch. Auf das Verhalten ihrer Partei in Bezug auf ein mögliches Misstrauensvotum gegen die Regierung habe der Prozess "keinerlei" Einfluss, beteuerte Le Pen.

Textgröße:

In dem seit sechs Wochen dauernden Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen, ihrer Partei sowie aktuellen und ehemaligen Abgeordneten des RN (früher Front National) vor, die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten genutzt zu haben, um die Parteifinanzen zu sanieren. Sie fordert fünf Jahre Haft für Le Pen, davon drei auf Bewährung, und eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro.

Zudem fordert die Staatsanwaltschaft, dass der Rechtspopulistin das passive Wahlrecht entzogen wird, sie also nicht mehr bei Wahlen antreten kann. Dies würde Le Pens Pläne zunichte machen, sich zum vierten Mal um das Präsidentschaftsamt zu bewerben. Nach Umfragen könnte sie die Wahl diesmal gewinnen - wobei das Regierungslager sich noch nicht für einen Kandidaten entschieden hat.

Le Pens Anwalt kritisierte die Forderung nach dem Entzug des passiven Wahlrechts am letzten Verhandlungstag am Mittwoch heftig. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut.

Das geforderte Verbot, bei Wahlen anzutreten, betreffe nicht nur Le Pen, "sondern mindestens 13 Millionen Wähler, wenn nicht die gesamte Wählerschaft", betonte der Anwalt, der zuvor erklärt hatte, dass er auf Freispruch plädieren werde. Das von der Staatsanwaltschaft geforderte sofort geltende Verbot - auch im Fall eines Berufungsverfahrens - habe "unverhältnismäßige juristische Konsequenzen", sagte er.

Die Vorwürfe, Le Pen habe systematisch die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten genutzt, um die Parteifinanzen zu sanieren, wies der Anwalt zurück. Er wolle das Gericht überzeugen, dass die Praxis, die Le Pen und den übrigen Angeklagten vorgeworfen wird, "vollkommen gängig und harmlos" gewesen sei. Andere Parteien hätten es ebenso gemacht, fügte er hinzu. Es habe "keinerlei betrügerische Absicht" gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen ein "organisiertes System" zugunsten des RN vor. "Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal", hatte die Staatsanwältin Louise Neyton betont. Das EU-Parlament sei die "Milchkuh" der Partei gewesen.

Neben Le Pen sind auch ihre Partei sowie frühere und aktuelle EU-Parlamentarier und deren Assistenten angeklagt. Le Pen hatte im Prozess immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie verwies darauf, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten.

Dass das Gericht vier Monate brauche, um über sein Urteil zu beraten, zeige, dass "dieser Fall nicht so einfach ist, wie viele denken wollten", sagte Le Pen nach dem Ende der Verhandlung zu Journalisten. "Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir gehört werden."

In Bezug auf ein mögliches Misstrauensvotum gegen die Regierung spiele der Prozess gegen sie keine Rolle, beteuerte Le Pen zudem: "Ich werde tun, was ich tun muss, um die Franzosen zu schützen. Dieser Prozess hat darauf keine Auswirkungen."

Die Regierung will bis zum Jahresende mehrere Gesetze zur Finanzierung der Sozialversicherung und zum Regierungshaushalt verabschieden. Da sich keine Mehrheit dafür abzeichnet, wird damit gerechnet, dass sie sich auf den umstrittenen Verfassungsartikel 49.3 stützt. Dieser ermöglicht eine Verabschiedung ohne Schlussabstimmung, dafür muss die Regierung aber ein Misstrauensvotum überstehen. Le Pen äußerte sich bisher nicht eindeutig dazu, ob der RN das von linken Oppositionsparteien angekündigte Misstrauensvotum unterstützen wird. Mit den Stimmen der Partei gäbe es eine Mehrheit für einen Regierungssturz.

J.P.Estrada--TFWP