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Baden-Württemberg hat die Maskenpflicht in Pflegeheimen aufgehoben. Wie Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in Stuttgart bestätigte, können Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe ab sofort selbst über die Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen entscheiden. Ein entsprechender Brief sei den Einrichtungen am Freitag zugegangen.
Es sei "vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten". Es handele sich um Privaträume, in denen "die individuelle Lebensentfaltung und sozialen Kontakte" stattfänden, erklärte Lucha. Heimbewohner dürften nicht gegenüber anderen Menschen benachteiligt werden. Auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gebe es nun "Auslegungsspielräume, was die Maskenpflicht angeht, damit soziale Teilhabe und Gemeinschafsaktivitäten auch für Menschen mit hohem Schutzbedarf möglich sind".
Das Stuttgarter Ministerium verwies auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und entsprechende Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu. Das Gesetz sieht vor, dass Bewohner und Gäste in Pflegeheimen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe grundsätzlich Atemschutzmasken tragen müssen. Eine Ausnahme gilt demnach "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten", wozu vor allem die Zimmer der Pflegebedürftigen zählen.
Bei Gemeinschaftsräumen kann dies dem Ministerium zufolge etwa von den räumlichen Gegebenheiten, der Einhaltung der Abstandsregeln oder dem aktuellen Ausbruchsgeschehen abhängig gemacht werden. Werde dies berücksichtigt, sei der Verzicht auf eine FFP2-Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen vertretbar, wenngleich das Ansteckungsrisiko durch das Maskentragen erheblich reduziert werden könne.
H.M.Hernandez--TFWP