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Im Prozess gegen eine Ärztin wegen der wiederholten Verschreibung von Cannabis hat das Landgericht Nürnberg die Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sprach die 59-Jährige am Montag des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in 25 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. In sieben Fällen davon wurde die Ärztin zudem wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse schuldig gesprochen. Gegen die Angeklagte wurden 15.600 Euro Geldstrafe verhängt.
Acht Patienten mit Erst- und Folgeverschreibungen hat die in Fürth ansässige Ärztin nach Auffassung des Gerichts Cannabis verschrieben, ohne alternative Behandlungsmethoden zu prüfen und vorzuschlagen, so wie es das Gesetz vorsieht. Dabei spiele auch keine Rolle, dass die Patienten schon vorher Erfahrungen mit der Einnahme von Cannabis hatten.
Zudem stellte die Medizinerin laut Anklage von Oktober 2018 bis Januar 2019 Atteste aus und bescheinigte Patienten damit, dass sie nach dem Konsum ihrer Tagesdosis Cannabisblüten weiterhin fahrtauglich sind. Dies sah das Gericht in sieben Fällen betätigt.
Ursprünglich waren insgesamt 89 Fälle von 26 Patienten angeklagt. Das Gericht beschränkte sich der Sprecherin zufolge in seinem Urteil auf die eindeutigen Fälle, die anderen wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine etwas höhere Geldstrafe gefordert, die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch beziehungsweise eine nur geringe Geldstrafe.
S.Jones--TFWP