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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die in Sachsen verurteilte Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Freitag verkündeten Beschluss ihre Beschwerde gegen die vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhängte Beugehaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage zurück.
Lina E. habe sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen können, weil sie wegen der Taten, zu denen sie in einem anderen Verfahren des OLG Dresden gegen mutmaßliche Linksextremisten aussagen sollte, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei. Daher habe durch eine Aussage von E. kein Risiko für eine erneute Strafverfolgung bestanden, befand der BGH.
Im Jahr 2023 wurden Lina E. und drei Mitangeklagte wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten in Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im vergangenen Mai wurde die restliche Strafe für E. zur Bewährung ausgesetzt. Ende Juni sollte sie sich vor dem OLG in einem Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten, denen unter anderem Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, zu den Taten äußern. Für die Taten war Lina E. bereits rechtskräftig verurteilt worden.
E. verweigerte jedoch eine Zeugenaussage. Das OlG Dresden ordnete daraufhin Beugehaft für eine Dauer von sechs Monaten an und nahm Lina E. umgehend in Haft. Die dagegen eingelegte Beschwerde beim BGH scheiterte nun. Damit ist die Beugehaft rechtskräftig.
B.Martinez--TFWP