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Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage gegen eine Frau erhoben, die in Baden-Württemberg und im Saarland jahrelang unberechtigt als Lehrerin an zwei Privatschulen gearbeitet haben soll. Der 35-Jährige werde vorgeworfen, sich dadurch rund 207.000 Euro Gehalt "erschlichen" zu haben, teilte die Behörde in der baden-württembergischen Stadt am Freitag mit. Im Falle einer Verurteilung drohten der Frau nach ihrer Einschätzung mindestens vier Jahre Haft. Zuständig ist das Landgericht Heidelberg.
Die Beschuldigte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft gefälschte Zeugnisse vorgelegt haben, um sich ohne erforderliche Qualifikation die Anstellungen zu beschaffen. Nach früheren Ermittlerangaben arbeiteten sie von 2021 bis 2024 an einer Privatstelle im Raum Heidelberg, bevor sie ihren Job wegen Vorwürfen falscher Krankmeldungen und veruntreuter Schülergelder verlor. Danach bewarb sie sich bei einer Privatschule im Saarland, wo sie noch mehrere weitere Monate als Lehrerin arbeitete.
Im April des vergangenen Jahres entdeckte die Bildungseinrichtung den Betrug und entließ die Frau fristlos. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgrund der Strafanzeige einer Bank bereits seit mehreren Monaten gegen diese. Es ging um den Vorwurf, sie habe sich durch gefälschte Gehaltsbelegen ein Darlehen erschleichen wollen. Aufgrund des Umfangs der im Raum stehenden Taten beantragte die Behörde im September einen Untersuchungshaftbefehl. Sie sitzt in Haft.
Nach Ermittlerangaben ist die Beschuldigte wegen Betrugsdelikten schon einschlägig vorbestraft. Demnach wurde sie etwa 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie sich mit gefälschten Hochschulabschlüssen Zugang zum Referendariat erschleichen wollte. 2023 wurde sie in Heidelberg wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Angeklagt wurde die Frau nun zusätzlich auch wegen zwei Versuchen der betrügerischen Kreditbeantragung mit gefälschten Gehaltsnachweisen. Es ging dabei laut Staatsanwaltschaft um eine Gesamtdarlehenssumme von 55.000 Euro. Die Angeklagte habe gewusst, dass sie "aufgrund ihrer finanziell desolaten Situation nicht in der Lage sein würde, die Darlehen zu bedienen", erklärte diese. Der Verdacht, dass die Frau an der Schule in Baden-Württemberg Schülergelder veruntreut habe, bestätigte sich nicht.
J.M.Ellis--TFWP