Euro STOXX 50
35.3300
Einer ehemaligen Lehrerin, die den Ideen der sogenannten Reichsbürgerbewegung anhängt und deren verfassungswidriges Gedankengut verbreitet, darf die Pension aberkannt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Angaben vom Mittwoch. Die Beamtin habe damit gegen ihre auch über das aktive Dienstverhältnis hinausgehende Pflicht zu Verfassungstreue verstoßen, begründeten die Richter ihren Beschluss.
Nach Gerichtsangaben war die Lehrerin bereits 2006 in den Ruhestand gegangen. Etwa zehn Jahre später, also um das Jahr 2016, gab sie sich demnach in zwei selbstgeschriebenen Büchern sowie in Schreiben an Behörden als Reichsbürgerin zu erkennen. Das Land reichte eine Disziplinarklage ein, um der Beamtin ihre Pension abzuerkennen. Das Verwaltungsgericht Trier gab dem Land Recht, die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab.
In den Äußerungen der früheren Lehrerin komme "geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck", erklärte das Gericht. Die deutsche Verfassungsordnung bezeichne sie darin als "ungültig", die Bundesrepublik als einen "Scheinstaat". Sie verstoße in schwerwiegender Weise gegen ihre Treuepflicht zur deutschen Verfassung, die ein Grundpfeiler des Berufsbeamtentums sei, hieß es.
M.T.Smith--TFWP