The Fort Worth Press - Lebenslange Haft für Vater nach Mord an kleinem Sohn vor zehn Jahren

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Lebenslange Haft für Vater nach Mord an kleinem Sohn vor zehn Jahren
Lebenslange Haft für Vater nach Mord an kleinem Sohn vor zehn Jahren / Foto: © AFP/Archiv

Lebenslange Haft für Vater nach Mord an kleinem Sohn vor zehn Jahren

Weil er vor zehn Jahren seinen knapp dreijährigen Sohn ermordete, ist ein 50-jähriger Vater vom Schweriner Landgericht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass der Konditor im Januar 2013 das Kind in einem Wald in der Nähe von Schwerin erstickt hatte, weil der lebhafte Junge aus Sicht des Vaters anstrengend und frech war und immer seinen Willen haben wollte.

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Das Kind passte demnach "nicht ins Familienbild" des Vaters, der damals sehr viel und im Ausland arbeitete. Auch stand das Kind offenbar der unmittelbar bevorstehenden Auswanderung der Familie nach Spanien im Weg. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters hätten sich weder Alfred Hitchcock noch Agatha Christie diesen Fall ausdenken können.

Das Gericht ging davon aus, dass es vor dem Mord in der Nacht vom 29. zum 30. Januar 2013 zumindest eine lose Absprache mit der Ehefrau und Mutter des Kinds gegeben hatte. Sie habe nicht interveniert, als ihr der Vater auf dem Weg von Schwerin zum Tatort eine Textnachricht geschrieben habe. Die Mutter sei häufig überfordert gewesen mit der Erziehung der beiden Söhne.

Mindestens einmal habe das Paar darüber gesprochen, wie viel einfacher das Leben gewesen sei, als sie nur einen Sohn hatten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ein solches Vortatwissen der Mutter zunächst nicht ergeben. Ob ein Verfahren gegen sie eröffnet wird, sei offen, sagte ein Sprecher der Behörde.

Die 42-Jährige hatte ihren Mann erst Ende 2020 angezeigt und angegeben, drei Wochen nach der Tat in Spanien davon erfahren zu haben. Zunächst habe sie gedacht, ihr Mann habe den Kleinen zu den Großeltern in der Nähe von Hamburg gebracht. Dann sei sie vom Ehemann ihm mit dem Tode bedroht worden für den Fall, dass sie ihn anzeigt.

Das Gericht hielt dies für unglaubwürdig. Als Zeugin wollte die Mutter vor Gericht nicht aussagen. Die zweite Strafkammer stützte ihr Urteil auf Aussagen, die der Angeklagte vor zehn Jahren für seine Ehefrau aufgeschrieben und im Herbst vergangenen Jahres bei der Polizei gemacht hatte.

Sie seien trotz einiger Widersprüche glaubhaft, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch in der Untersuchungshaft hatte der Mann in Gesprächen mit einem psychiatrischen Gutachter die Tat mehrfach gestanden. Während des Prozesses schwieg der Angeklagte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Konditors hatten die Geständnisse des Angeklagten angezweifelt und einen Freispruch beantragt. Sie wollen Revision gegen das Urteil einlegen.

So habe der Angeklagte einmal angegeben, seinen Sohn im Auto erstickt zu haben, ein anderes Mal will er es im Wald getan haben. Die Rechtsanwälte wiesen auch auf zahlreiche kryptische Einträge und Chatverläufe hin, welche die Ermittler auf dem Handy der Mutter gefunden hatten.

Der Vater hatte etwa drei Wochen nach dem Mord die Leiche des Jungen nach Spanien geholt und einen Sarg gebaut. Im Frühjahr 2013 nahm die Familie die in Teichfolie gewickelte Kiste zunächst mit zurück nach Schwerin und dann mit nach Bayern.

Als sich das Paar trennte, transportierte der Vater den Sarg zunächst im Kofferraum seines Autos in die Schweiz, bevor er ihn im Herbst 2013 zur Mutter des Kinds nach Niedersachsen brachte. Dort lebte sie inzwischen mit einem neuen Lebenspartner. Auf dessen Dachboden wurde die Leiche 2020 gefunden.

Das Verschwinden des Kinds war niemanden aufgefallen, weil sowohl der Vater als auch die Mutter keinen Kontakt mehr zu ihren Familien hatten. In Schwerin hatten sie kaum Bekannte, weil sie dort erst seit 2012 gewohnt hatten. Als die Behörden 2014 sich einmal nach dem kleinen Jungen wegen einer sogenannten U-Untersuchung erkundigten, gab der Vater an, er sei mit dem Kind nach Schweden ausgewandert.

J.Barnes--TFWP