The Fort Worth Press - Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende

USD -
AED 3.673099
AFN 61.999925
ALL 81.601999
AMD 368.630213
ANG 1.79046
AOA 918.000331
ARS 1391.809741
AUD 1.377306
AWG 1.80125
AZN 1.703014
BAM 1.669747
BBD 2.014096
BDT 122.750925
BGN 1.66992
BHD 0.37725
BIF 2975.5
BMD 1
BND 1.272576
BOB 6.910389
BRL 4.985302
BSD 1.000004
BTN 95.654067
BWP 13.471587
BYN 2.786502
BYR 19600
BZD 2.011227
CAD 1.370785
CDF 2240.999925
CHF 0.782215
CLF 0.022546
CLP 887.601842
CNY 6.79095
CNH 6.78666
COP 3793.36
CRC 455.222638
CUC 1
CUP 26.5
CVE 94.450305
CZK 20.780703
DJF 177.720114
DKK 6.382505
DOP 59.249732
DZD 132.415872
EGP 52.915299
ERN 15
ETB 157.375004
EUR 0.85419
FJD 2.184901
FKP 0.739209
GBP 0.739951
GEL 2.679803
GGP 0.739209
GHS 11.301015
GIP 0.739209
GMD 73.00028
GNF 8777.499256
GTQ 7.629032
GYD 209.214666
HKD 7.83055
HNL 26.610146
HRK 6.435103
HTG 130.601268
HUF 305.774965
IDR 17514.6
ILS 2.910695
IMP 0.739209
INR 95.65435
IQD 1310
IRR 1313000.000011
ISK 122.640335
JEP 0.739209
JMD 158.150852
JOD 0.708992
JPY 157.901021
KES 129.180272
KGS 87.450068
KHR 4011.000117
KMF 421.000273
KPW 900.016801
KRW 1489.490202
KWD 0.30826
KYD 0.833362
KZT 469.348814
LAK 21949.999791
LBP 89750.815528
LKR 324.546762
LRD 183.14971
LSL 16.409763
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.324976
MAD 9.17375
MDL 17.150468
MGA 4175.000032
MKD 52.635175
MMK 2099.28391
MNT 3579.674299
MOP 8.066645
MRU 39.999833
MUR 46.809829
MVR 15.410057
MWK 1741.500559
MXN 17.18301
MYR 3.9305
MZN 63.902909
NAD 16.410403
NGN 1370.110102
NIO 36.704971
NOK 9.170101
NPR 153.052216
NZD 1.68522
OMR 0.384488
PAB 1.000021
PEN 3.4285
PGK 4.19245
PHP 61.39796
PKR 278.59606
PLN 3.628499
PYG 6115.348988
QAR 3.643499
RON 4.448301
RSD 100.309836
RUB 74.166773
RWF 1460
SAR 3.751772
SBD 8.032258
SCR 14.665034
SDG 600.501883
SEK 9.321865
SGD 1.272775
SHP 0.746601
SLE 24.602819
SLL 20969.502105
SOS 571.499903
SRD 37.193997
STD 20697.981008
STN 21.25
SVC 8.749995
SYP 110.578962
SZL 16.484987
THB 32.357979
TJS 9.365014
TMT 3.51
TND 2.880498
TOP 2.40776
TRY 45.409397
TTD 6.784798
TWD 31.529006
TZS 2597.649524
UAH 43.974218
UGX 3749.695849
UYU 39.725261
UZS 12077.999884
VES 508.06467
VND 26348
VUV 117.978874
WST 2.702738
XAF 560.031931
XAG 0.011331
XAU 0.000213
XCD 2.70255
XCG 1.802233
XDR 0.694969
XOF 558.501691
XPF 102.299865
YER 238.625007
ZAR 16.423399
ZMK 9001.201889
ZMW 18.875077
ZWL 321.999592
  • DAX

    181.8800

    24136.81

    +0.75%

  • MDAX

    390.0300

    31400.41

    +1.24%

  • TecDAX

    52.8900

    3762.34

    +1.41%

  • Euro STOXX 50

    52.6200

    5861.07

    +0.9%

  • SDAX

    123.8300

    18221.16

    +0.68%

  • Goldpreis

    8.0000

    4694.7

    +0.17%

  • EUR/USD

    -0.0030

    1.1714

    -0.26%

Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende
Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende / Foto: © AFP/Archiv

Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende

Mit der Ausbildungsförderung Bafög muss der Staat nicht alle finanziellen Hindernisse für den Zugang zu einem Studium beseitigen. Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studierende, wie das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um den Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Februar 2015. (Az. BvL 9/21)

Textgröße:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe die Frage vorgelegt, ob der monatliche Bedarfssatz für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Grundpauschale betrug damals 373 Euro. Mit dem Bafög wird die Ausbildung an Hochschulen, berufsbildenden Schulen, Kollegs oder Akademien gefördert, wenn die Eltern nicht genug Geld für die Unterstützung ihrer Kinder in einer solchen Ausbildung haben.

Das Einkommen von Eltern oder Ehepartnern wird dabei angerechnet. Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern.

Vor das Bundesverwaltungsgericht war eine frühere Masterstudentin gezogen, die Bafög bezog. Zunächst waren es 176 Euro und später 249 Euro monatlich. Diese Summe hielt sie für zu niedrig. Das Bundesverwaltungsgericht war der Auffassung, dass der Bedarfssatz mit dem Recht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten nicht vereinbar sei. Es fragte das Verfassungsgericht danach.

Dieses erklärte aber nun, dass die Pauschale für diesen Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Aus dem Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot leite sich kein Anspruch darauf ab, dass die materiellen Voraussetzungen gewährleistet werden müssten. Es umfasse kein Recht auf staatliche Leistungen zur Beseitigung von Hindernissen, die den gesellschaftlichen Verhältnissen geschuldet seien.

Bedürftige hätten Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn sie sich selbst keine menschenwürdige Existenz sichern könnten, führte das Gericht aus. Dieser Anspruch sei auf die unbedingt notwendige Summe beschränkt und bestehe nicht, wenn die Bedürftigkeit beispielsweise durch die Annahme eines Jobs vermieden werden könne - auch wenn dann ein Hochschulstudium nicht möglich sein sollte.

Karlsruhe gesteht dem Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum zu. Dieser habe zwar den Auftrag, gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu fördern. Da seine Mittel begrenzt seien, müsse er aber Prioritäten setzen. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen von vornherein keine Chance auf den Zugang zu bestimmten Ausbildungs- und Berufsfeldern hätten, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Solche Zustände sieht das Gericht bei der Hochschulausbildung aber nicht: Gerade hier sorge der Staat mit dem Bafög und staatlichen Hochschulen für soziale Durchlässigkeit, stellte es fest.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss mute Studierenden letztlich zu, ihr Studium abzubrechen, wenn sie dafür keine ausreichende Finanzierung hätten, kritisierte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Die Gewerkschaft forderte von der Bundesregierung, die Entscheidung nicht zum Anlass zu nehmen, "in Sachen Bafög-Reform die Hände in den Schoß zu legen".

Ähnlich äußerte sich das Deutsche Studierendenwerk. Das Bafög reiche "hinten und vorne nicht". Die Höhe der Förderung müsse "im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden", forderte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring, Vorsitzender des Bildungsausschusses, erklärte: "In dieser Wahlperiode hat die aktuelle Regierungskoalition das größte Plus aller Zeiten für das Bafög beschlossen und eine dringende Trendwende eingeleitet." Unerlässlich und überfällig sei ein "regelmäßiger, verlässlicher und transparenter Erhöhungsmechanismus".

Linken-Bildungsexpertin Nicole Gohlke sprach von einem harten Schlag "für alle armutsbetroffenen Studierenden". Der Ball liege klar bei der Politik, "die einzig handeln kann und muss".

T.Gilbert--TFWP