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Einen Monat vor der Bundestagswahl entscheiden die Landeswahlausschüsse in den Bundesländern am Freitag (09.00 Uhr) über die Zulassung der von den Parteien eingereichten Landeslisten. Die Sitzungen sind öffentlich. Über die dann zugelassenen Landeslisten können die Wahlberechtigten am 23. Februar mit ihrer Zweistimme abstimmen. Für Schlagzeilen sorgte eine Beschwerde über die Aufstellung der Landeslisten der FDP in 14 der 16 Bundesländer. Berichten zufolge geht es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden.
Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen handschriftlich "ja", "nein", "Enthaltung" oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen. Die FDP-Spitze wies die Angaben zurück und erklärte, die Landeslisten erfüllten alle rechtlichen Anforderungen. Die Landeswahlleitungen nehmen die Listen nun unter die Lupe.
J.Barnes--TFWP